Bei Videoüberwachung einen Datenschutzbeauftragten bestellen

Vielfach unbekannt ist  dass jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss, wenn im Geschäft eine Videoüberwachung installiert ist.

Kurzpapier Nr. 12

Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern

…….. es werden Verarbeitungen vorgenommen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO unterliegen oder es werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet; dann muss unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen ein DSB benannt werden.

 

Hieraus ergibt sich die Pflicht, dass auch mittelständische Unternehmen in diesen Fällen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Die Unternehmen müssen dann zudem ein Datenschutzmanagement einrichten, ein datenschutzrechtliches Verfahrensverzeichnis und eine Dokumentation (Datenschutzhandbuch) erstellen, die Mitarbeiter über den richtigen Umgang mit Daten schulen und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichten.

Eine nicht datenschutzkonforme Videoüberwachung führt zu einer Verletzung

  • des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
  • der informationellen Selbstbestimmung
  • des Rechts am eigenen Bild

und kann Ersatzansprüche, z.B. nach zivilrechtlichen Vorschriften § 823 und  §1004 BGB und  § 22 + 33 Kunsturhebergesetz, sowie zusätzlich noch Bußgeld und Strafen, z.B. nach § 43 und § 44 BDSG oder § 201a Strafgesetzbuch auslösen.

Die Landesdatenschutzbehörde in NRW hat im Jahr 2016 bei einem Filialunternehmen  ein Bußgeld in Höhe von 64.000 EUR verhängt.

Zum einen wurde wegen der unzulässigen Videoüberwachung 54.000 EUR fällig, darüber hinaus belegte die Behörde das Unternehmen aber noch mit einem zusätzlichen Bußgeld in Höhe von 10.000 EUR, weil es trotz gesetzlicher Erforderlichkeit keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hatte.

Nach dem 25.5.2018 mit der neuen DSGVO hätte Mr. Wash vermutlich das 10 fache bezahlen müssen.

Alle Geschäftsinhaber sollten sich gründlich überlegen, ob sie weiterhin nach dem Motto: „Wo kein Kläger – da kein Richter“ handeln wollen und ein Bußgeld von 100.000€ riskieren.

Lesen Sie auf den folgenden Seiten, welche Kenntnisse Ihr Datenschutzbeauftragter haben muss, damit er die Mindestanforderung erfüllt. Bedenken  Sie auch, dass ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter denselben Kündigungsschutz wie ein Betriebsratsmitglied hat – also im Grunde genommen unkündbar ist.

Wenn Sie daraufhin eventuell zu dem Gedanken kommen, dass es viel billiger ist Geld für einen externen Datenschutzbeauftragten auszugeben, dann liegen Sie richtig – oder aber Sie schalten die Videoanlage ab und lassen sich beklauen.

Denn durch eine unzulässige Videoüberwachung gewonnene Beweise dürfen nicht gerichtlich verwertet werden. (nachzulesen bei stiftungdatenschutz.org)

 

Videoüberwachung nur noch im Rahmen der DSGVO seit Mai 2018 

Dies sagt eine neues Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes.

http://www.datenschutz.bund.de.

Weitere Informationen zur Videoüberwachung durch Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste enthält Teil II des Datenschutz kompakt Videoüberwachung:

https://www.bfdi.bund.de/DatenschutzKompakt.

10,4 Mio Bußgeld wegen Videoüberwachung

Illegale Überwachung von Arbeitsplätze mit Video-Überwachungskameras

Die Aufregung ist groß, nicht nur bei Notebooksbilliger, auch andere wie Bitcom sind der Meinung, das Bußgeld wäre unverhältnismäßig hoch. Dabei ist allen offensichtlich entgangen, dass bereits im Jahre 2016 die DSGVO eingeführt wurde (Ende der Übergangszeit war am 25.5.2018)

Lesen Sie auf der Seite 175+176 des 25.Tätigkeitsbericht des LfD-Niedersachen, wie uneinsichtig und beratungsresitent der Verantwortliche von „notebooksbilliger“ sich verhalten hat.

 

Keine Zeit für die Aufsichtsbehörde
Der Kamerabetreiber teilte mir daraufhin mit, er habe mir in der Angelegenheit 
schon ausreichend Unterlagen zur Verfügung gestellt und hätte keine Zeit, sich 
mit mir auseinander zu setzen. 
Zudem übersandte er mir eine Einverständniserklärung in die Videoüberwachung, 
die alle seine  Beschäftigten unterschrieben hätten. Allerdings waren über den 
Umfang der Überwachung noch  weniger Angaben niedergelegt, als in der zuvor 
eingeholten Einverständniserklärung der weiteren Unternehmen.

Kaum ein Datenschutzbeauftragter, geschweige denn ein Verantwortlicher  kennt die guideline video devices , die bereits Ende 2019 von der edpb veröffentlicht wurde.

 

Video jetzt schärfer – So hat der Thüringer Landesbeauftragte diese Europäische Leitlinie zur Videoüberwachung am 30.1.2020 in einer Pressemitteilung vorgestellt, nach der sich alle Landesdatenschutzbehörden richten. Die Leitlinie stellt klar, dass ein rein subjektives Sicherheitsgefühl nicht mehr genügt, um eine Videoüberwachung zu rechtfertigen.

Der Gedanke, dass man einfach so eine Videoüberwachung installieren darf, ist bei vielen Betreibern und Errichtern von Videoüberwachung leider immer noch da.

 

Die meisten Errichter und Betreiber haben den Artikel 82 DSGVO immer noch nicht begriffen. Wenn die Videoüberwachung nach dem 25.5.2018 installiert wurde, dann haftet der Errichter zu 50% mit und bezahlt seinen Anteil am Bußgeld

 

Millionenbuße gegen Notebooksbilliger.de

… es sich um die höchste verhängte Summe in ihrem Bereich bei solch einem Verstoß seit Inkrafttreten der DSGVO

Millionenstrafe gegen Online-Händler wegen Videoüberwachung

Netzpolitik.org

DSGVOMillionenstrafe gegen Online-Händler wegen Videoüberwachung. Wegen illegaler Videoüberwachung von Angestellten und Kund:innen soll

Datenschützer verhängen Millionen-Buße gegen Notebooksbilliger

Handelsblatt

Möglich sind nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Strafen bis 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes – je …

Unerlaubte Videos: Rekordstrafe gegen notebooksbilliger.de

10,4 Millionen Euro Strafe wegen Videoüberwachung gegen notebooksbilliger.de

Was droht wenn die Richtlinien der DSGVO nicht eingehalten werden?

Verstoß gegen den Datenschutz

Wird  ein Verstoß festgestellt, so kann  ein Bußgeld  bis zu 4 % vom Umsatz verhängt werden. Ein Verstoß liegt bereits vor, wenn auf Verlangen keine eindeutigen Auskünfte gem. BDSG und DSGVO an Mitarbeiter oder Kunden gemacht werden. Zudem haben Mitbewerber die von einem Verstoß Kenntnis erlangen, die Möglichkeit zu einer Abmahnung.

Wissen Sie Bescheid?

  • Was ist bei der Montage der Kameras zu berücksichtigen?
  • Welche Richtlinien müssen eingehalten werden?
  • Welche Maßnahmen sind vor der Installation der Kameras zu treffen?
  • Wann entspricht die Videoüberwachung dem Datenschutz?
  • Wer ist verantwortlich für die Datenschutzdokumentation?

Videoüberwachung für öffentlich zugängliche Verkaufsräume – Wissen Sie welche gesetzlichen Bestimmungen Sie bei einer Videoüberwachung beachten müssen?

  • Wissen Sie, ob Sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benötigen?
  • Wissen Sie, welche Kenntnisse der Datenschutzbeauftragte haben muss?
  • Wissen Sie, wie lange Sie Videobilder speichern dürfen?
  • Wissen Sie, wo keine Überwachungs-Kameras installiert werden dürfen?
  • Wissen Sie, welche Unterlagen Sie erstellen und vorweisen müssen?
  • Wissen Sie, wie sie Ihre Mitarbeiter informieren müssen?
  • Wissen Sie, wie Sie Ihre Kunden  informieren müssen ?

Häufig gestellte Fragen – wir haben die Antworten

  • Wann muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
  • Was bedeutet Zweckbindung für Videokameras?
  • Welche Aufgaben nimmt ein Datenschutzbeauftragter wahr?
  • Wer kontrolliert die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben?
  • Wie hoch ist das Bußgeldrisiko?
  • Was ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ?
  • Gibt es ein Auskunftsrecht über personenbezogene Daten?
  • Was ist ein Verfahrensverzeichnis ?
  • Wer ist Ansprechpartner in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten?
  • Was ist ein Datenschutzhinweis?

 

Für Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten nicht, zu spät oder nicht in der erforderlichen Weise bestellt haben, besteht ein bußgeldbewehrtes Kontroll-Risiko. Bereits seit September 2009 haben die Aufsichtsbehörden die Möglichkeit, bei der Festlegung der Bußgeldhöhe die durch die Nicht-Einhaltung dieser Vorschrift eingesparten Kosten in voller Höhe zu berücksichtigten. Zudem wird die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften nicht nur von den Aufsichtsbehörden sondern zunehmend auch von Mitarbeitern, Kunden und Wettbewerbern eingefordert