Bußgeld wegen Videoüberwachung

64.000 € Bußgeld wegen Videoüberwachung

Mr. Wash musste 64.000 EUR wegen gesetzeswidriger Videoüberwachung bezahlen

Insgesamt verhängte das LDI-NRW gegen Mr. Wash ein Bußgeld in Höhe von 64.000 EUR, das sich allerdings aus zwei Komponenten zusammensetzt. Zum einen wurde wegen der unzulässigen Videoüberwachung 54.000 EUR fällig. Mit einem zusätzlichen Bußgeld in Höhe von 10.000 EUR wurde das Unternehmen bestraft, weil es trotz gesetzlicher Erforderlichkeit keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hatte.

https://www.haufe.de/compliance/mrwash-muss-64000-eur-wegen-unerlaubter-videoueberwachung-zahlen_230128_268740.html

 

Lidl bezahlte im Jahr 2008 1,5 Millionen Bußgeld

Mit der Bobachtung von Mitarbeitern  hatte Lidl Aufsehen erregt.  Ein halbes Jahr nach Bekanntwerden der illegalen Videoüberwachung kassierten die Datenschutzbehörden  1,5 Millionen Euro Bußgelder

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/bespitzelung-von-mitarbeitern-lidl-soll-1-5-millionen-euro-bussgeld-zahlen-1694753.html

Wer darf im Unternehmen Datenschutzbeauftragter sein?
Datenschutzbeauftragter kann nur sein, wer bei der Wahrnehmung der diesbezüglichen Aufgaben nicht in einen Interessenkonflikt mit anderen Aufgaben gerät. Aus diesem Grund kann beispielsweise ein Geschäftsführer nicht sich selbst zum Datenschutzbeauftragten bestellen, weil er sich ansonsten selbst kontrollieren müsste. Auch beim Leiter der Personalabteilung oder der IT-Abteilung können solche Interessenkonflikte bestehen. Schließlich ist diesen oftmals daran gelegen, dass auch mit personenbezogenen Daten kostengünstig bzw. möglichst effektiv umgegangen wird.

Muss der Datenschutzbeauftragte Mitarbeiter des Unternehmens sein?
Der Datenschutzbeauftragte kann Mitarbeiter des Unternehmens sein, muss es aber nicht. Auch eine externe Person kann zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden. Allerdings muss diese auch über die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.

Sie erhalten bei einem Tagesseminar von der „Datenschutz-Hilfe“ alle Informationen und Unterlagen, um als interner oder externer Datenschutzbeauftragter tätig zu werden. Das Tagesseminar kostet 620 EUR + MwSt.