Planen Sie die Installation einer Videoüberwachung
Planen Sie die Installation von Videokameras oder betreiben Sie bereits eine Videoüberwachungsanlage? Folgende Fragen sollten Sie für eine rechtsichere und zulässige Video-Überwachung beantworten können:
- Welche Bereiche sollen überwacht werden?
– öffentlich zugänglicher Raum (z.B. Kundenbereiche); Ja 0 Nein 0
– Mitarbeiterräume; Ja 0 Nein 0
– öffentliche Flächen (z.B. Gehwege) Ja 0 Nein 0
- Dient die Videoüberwachung der
– Wahrung des Hausrechts oder Ja 0 Nein 0
– Wahrung eines anderen berechtigten Interesses (Zweck)? Wenn ja, welchem?
Besteht eine Gefährdungslage und auf welche Tatsachen, z.B. Vorkommnisse in der Vergangenheit, gründet sich diese?
- Wurde der Zweck der Videoüberwachung schriftlich festgelegt? Ja 0 Nein 0
- Warum ist die Videoüberwachung geeignet, den festgelegten Zweck zu erreichen?
- Warum ist die Videoüberwachung erforderlich und warum gibt es keine milderen Mittel, die für das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen weniger einschneidend sind?
- Welche schutzwürdigen Interessen der Betroffenen haben Sie mit welchem Ergebnis in die Interessenabwägung einbezogen?
- Ist eine Beobachtung der Bilder auf einem Monitor ohne Aufzeichnung der Bilddaten ausreichend? Wenn nein, warum nicht?
- Sofern aufgezeichnet wird, wann werden die Aufnahmen gelöscht? Wenn das Löschen nicht innerhalb von 48 Stunden erfolgt, begründen Sie bitte das spätere Löschen.
Zu welchen Zeiten erfolgt die Videoüberwachung und wer hält sich üblicherweise zu dieser Zeit im überwachten Bereich auf?
Wenn eine Videoüberwachung rund um die Uhr erfolgt, warum halten Sie sie für erforderlich bzw. warum kann sie nicht zeitlich eingeschränkt werden, z. B. auf außerhalb der Geschäftszeiten oder die Nachtstunden?
- Werden bestimmte Bereiche der Überwachung ausgeblendet oder verpixelt? Ja Nein
Wenn nein, warum nicht?
- Über welche Möglichkeiten verfügt die Videokamera und welche hiervon sind für die Überwachung nicht erforderlich und ggfs. zu deaktivieren?
– hinsichtlich der Ausrichtung, z.B. schwenkbar oder variabel, Dome-Kamera Ja Nein
– bezüglich der Funktionalität, z.B. Zoomobjektive, Funkkameras, Audiofunktion Ja Nein
- Wurde geprüft, ob eine Vorabkontrolle erforderlich ist und wurde sie ggf. durch die bzw. den betrieblichen Datenschutzbeauftragten durchgeführt? Ja Nein
Wenn nein, warum ist eine Vorabkontrolle nicht erforderlich?
- Wird auf die Videoüberwachung so hingewiesen, dass der Betroffene vor Betreten des überwachten Bereichs den Umstand der Beobachtung erkennen kann? Ja Nein
- Wird in dem Hinweis die verantwortliche Stelle genannt? Ja Nein
- Durch wen?Unter welchen Voraussetzungen wird Einsicht in die Aufnahmen genommen?
Ist die Protokollierung der Einsichtnahme sichergestellt? Ja Nein
Wurden die zugriffsberechtigten Personen auf das Datengeheimnis verpflichtet? Ja Nein
- Wurden die technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten nach § 9 BDSG (und der Anlage hierzu) getroffen?
- Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat und wurde mit diesem eine Betriebsvereinbarung zur Videoüberwachung getroffen?
Siehe Infoblatt: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass eine Beschäftigung mit diesen Fragen nicht automatisch zur Zulässigkeit der Videoüberwachungsmaßnahme führt.