Drei Schritte zur datenschutzkonformen Videoüberwachung

Drei Schritte zur datenschutzkonformen Videoüberwachung

Informieren-Integrieren-Installieren

1  Informieren (Leitfaden)

2  Integrieren  (Videospezialisten für  Projektierung und Datenschutz)

3  Installieren  (Technisch geschulter, datenschutzzertifizierter Installateur und Service-Techniker)

Bevor Sie anfangen zu projektieren, fragen Sie, was die Aufgabenstellung ist  oder das Problem, das gelöst werden soll und wie viel Kosten dieses Problem  derzeit  verursacht. Dann wissen Sie auch recht schnell wie viel Geld für eine Problembeseitigung investiert werden kann.

Wenn keine konkrete Aufgabenstellung oder kein Problem vorliegt, das eine bestimmten Zweck erfordert, so besteht in aller Regel auch keinen Bedarf an einer Videoanlage und laut Datenschutz, darf dann auch gem. DSGVO keine Videoüberwachung  installiert werden. (* Der Zweck der Videoanlage musste schon laut BDSG durch eine Vorabkontrolle in einer  Datenschutzdokumentation schriftlich festgehalten werden.)

Vor der Installation muss der Betreiber zudem eine Vorabkontrolle durchgeführt haben. Seit dem 25.5.2018  zusätzlich eine Datenschutz-Folgenabschätzung.  Der „Zertifizierte Videotronic-Installateur“ stellt dem Betreiber alle für die DSGVO erforderliche Unterlagen bereits mit der Auftragsbestätigung zur Verfügung.

Es ist zwingend vorgeschrieben, dass die Mitarbeiter über Art und Umfang der Videoüberwachung informiert worden sind und deren Erklärung und Einverständnis auch schriftlich vorliegt.

Achtung Hinweis an den Installateur:

Eine Videoüberwachungsanlage darf nicht an den Betreiber übergeben werden, wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wurde. Für Kameras deren Platzierung nicht datenschutzkonform ist haftet der Planer oder der Installateur ebenso wie der Betreiber der Videoanlage. (Mehr Information siehe Leitfaden zur Planung einer datenschutzkonformen Videoüberwachung)

Muster 2.0.Leitfaden zur Planung einer datenschutzkonformen Videoüberwachungsanlage