Videoüberwachung im Einzelhandel
In Ihrem Geschäft ist eine Videoüberwachung installiert
Wenn Sie eine Videoüberwachung installiert haben, müssten Sie seit dem Jahre 2001 die Vorschriften des BDSG beachten. (Vorabkontrolle,Datenschutzbeauftragter)
Verschärft wurden die strengen Vorschriften nochmals am 25.5.2018 durch die DSGVO. Auch die Bußgelder wurden nochmals drastisch erhöht.
- Haben Sie deutliche Hinweisschilder an den Eingängen/Einfahrten angebracht?
- Entsprechen die Hinweisschilder den DSGVO-Richtlinien ?
- Haben Sie eine Vorabkontrolle/Datenschutzfolgenabschätzung gemacht?
- Haben Sie ein Datenschutzmanagement?
- Haben Sie Ihre Mitarbeiter umfassend informiert?
- Haben Sie eine Datenschutzbeauftragten bestellt ?
- Hat Ihr Datenschutzbeauftragten die Videoüberwachung kontrolliert?
Wenn Sie nur einmal mit „NEIN“ antworten, müssen Sie jetzt dringend handeln!
Wir bieten Ihnen eine preiswerte Datenschutz-Analyse für 110€ vor Ort an
EFDAT -Partner prüfen, ob Ihre Videoüberwachung den Datenschutzanforderungen entspricht. So verhindern Sie teure Abmahnungen,Klagen und Bußgelder
Mit Bußgelder, Klagen oder Abmahnungen müssen Sie spätestens im Jahre 2022 rechnen, wenn Ihre Videoüberwachung ohne Datenschutz betrieben wird und nicht der DSGVO entspricht!
Auf Wunsch erhalten Sie danach eine Erstberatung zum Festpreis von 110€ inkl Datenschutzanalyse und erforderlichen Maßnahmen inkl. Datenschutz-Audit.
DSGVO – Audit für Videoüberwachungsanlagen
Eine komplette organisatorische Überprüfung der vorhandenen Videoüberwachung mit Erstellung von datenschutzkonformen Unterlagen
880€ pro Videoüberwachungsanlage
Datenschutz-Analyse, Überprüfung der erforderlichen Datenschutz-Unterlagen 1-16
(gem. Urteil OLG-Stuttgart muss der Betreiber nachweisen, dass seine Videoüberwachung datenschutzkonform ist)
- Ist Ihre Videoüberwachung dem Zweck angemessen und auf das notwendige Maß beschränkt
- Haben Sie geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen?
- Entsprechen alle Kameras, Rekorder, Netzwerk , Zugriff-App, dem aktuellen Stand der Technik
- Können Sie nachweisen, dass Ihre Videoüberwachung in allen Punkten der DSGVO entspricht?