Was EFDAT für Sie tun kann
In Ihrem Geschäft ist eine Videoüberwachung installiert
Wenn Sie eine Videoüberwachung installiert haben, müssen Sie die Vorschriften des BDSG beachten. Verschärft werden die strengen Vorschriften nochmals am 27.05.2018 durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung. Dann werden dann auch die Bußgelder nochmals drastisch erhöht.
- Haben Sie deutliche Hinweisschilder am Eingang angebracht?
- Haben Sie eine Vorabkontrolle gemacht?
- Haben Sie ein Datenschutzmanagement?
- Haben Sie Ihre Mitarbeiter umfassend informiert?
- Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellt?
Wenn Sie nur einmal mit „NEIN“ antworten, müssen Sie jetzt dringend handeln! Wir bieten Ihnen eine einmalige kostenlose und unverbindliche Erstberatung. EFDAT prüft kostenlos, ob Ihre Videoüberwachung den Datenschutzanforderungen entspricht. So verhindern Sie teure Abmahnungen und Bußgelder
Der EFDAT Quick-Check für Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen
In nur 3 Minuten stellen wir mit unserem Fragebogen fest, ob bei Ihnen ein Verstoß gegen das BDSG vorliegt.
Auf Wunsch erhalten Sie danach eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung