Was droht wenn die Richtlinien der DSGVO nicht eingehalten werden?

Verstoß gegen den Datenschutz

Wird  ein Verstoß festgestellt, so kann  ein Bußgeld  bis zu 4 % vom Umsatz verhängt werden. Ein Verstoß liegt bereits vor, wenn auf Verlangen keine eindeutigen Auskünfte gem. BDSG an Mitarbeiter oder Kunden gemacht werden. Zudem haben Mitbewerber die von einem Verstoß Kenntnis erlangen, die Möglichkeit zu einer Abmahnung.

Wissen Sie Bescheid?

  • Was ist bei der Montage der Kameras zu berücksichtigen?
  • Welche Richtlinien müssen eingehalten werden?
  • Welche Maßnahmen sind vor der Installation der Kameras zu treffen?
  • Wann entspricht die Videoüberwachung dem Datenschutz?
  • Wer ist verantwortlich für die Datenschutzdokumentation?

Videoüberwachung für öffentlich zugängliche Verkaufsräume – Wissen Sie welche gesetzlichen Bestimmungen Sie bei einer Videoüberwachung beachten müssen?

  • Wissen Sie, ob Sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benötigen?
  • Wissen Sie, welche Kenntnisse der Datenschutzbeauftragte haben muss?
  • Wissen Sie, wie lange Sie Videobilder speichern dürfen?
  • Wissen Sie, wo keine Überwachungs-Kameras installiert werden dürfen?
  • Wissen Sie, welche Unterlagen Sie erstellen und vorweisen müssen?
  • Wissen Sie, wie sie Ihre Mitarbeiter informieren müssen?
  • Wissen Sie, wie Sie Ihre Kunden  informieren müssen ?

Häufig gestellte Fragen – wir haben die Antworten

  • Wann muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
  • Was bedeutet Zweckbindung für Videokameras?
  • Welche Aufgaben nimmt ein Datenschutzbeauftragter wahr?
  • Wer kontrolliert die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben?
  • Wie hoch ist das Bußgeldrisiko?
  • Was ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ?
  • Gibt es ein Auskunftsrecht über personenbezogene Daten?
  • Was ist ein Verfahrensverzeichnis ?
  • Wer ist Ansprechpartner in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten?
  • Was ist ein Datenschutzhinweis?

 

Für Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten nicht, zu spät oder nicht in der erforderlichen Weise bestellt haben, besteht ein bußgeldbewehrtes Kontroll-Risiko. Seit September 2009 haben die Aufsichtsbehörden die Möglichkeit, bei der Festlegung der Bußgeldhöhe die durch die Nicht-Einhaltung dieser Vorschrift eingesparten Kosten in voller Höhe zu berücksichtigten. Zudem wird die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften nicht nur von den Aufsichtsbehörden sondern zunehmend auch von Mitarbeitern, Kunden und Wettbewerbern eingefordert