- Ergänzend zu Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung (EU) 2016/679 benennen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Nehmen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen, oder verarbeiten sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
- § 6 Absatz 4, 5 Satz 2 und Absatz 6 finden Anwendung, § 6 Absatz 4 jedoch nur, wenn die Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend ist.
Datenschutzbeauftragter für Videoüberwachungsanlagen
Sie haben eine Videoüberwachung in Ihrem Geschäft installiert?
Machen Sie sich keine Sorgen wegen dieser DSGVO – wir helfen Ihnen schnell und professionell und für wenig Geld.
Wir machen Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform
Variante 1
Sie wollen und können alles alleine machen – dann sind Sie mit unserem Video-DSGVO-Praxisleitfaden bestens gerüstet.
Variante 2
Sie wollen uns die Arbeit machen lassen und beantworten uns einige Fragen und erhalten eine komplettes Video-Datenschutzpaket und wir sind ein Jahr lang Ihr Online-Datenschutzbeauftragter
1. Video-DSGVO-Praxisleitfaden Einzelhandel
Video-DSGVO-Praxisleitfaden, Vordrucke und Muster-Formulare zum Ausfüllen, Vorabkontrolle, Datenschutzfolgenabschätzung, Technisch-organisatorische Maßnahmen, DSGVO-Video Checkliste, Geheimhaltevereinbarung Mitarbeiter, Widerspruchsrecht Mitarbeiter, Betriebsvereinbarung-Betriebsrat, Bestellungsurkunde des internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, Rechtliche Grundlagen BDSG + DSGVO + Beschäftigtendatenschutz, Hinweisschild, Informationsaushang, Verarbeitungsvorgänge, Systembschreibung, Gefahrenanalyse, Datensicherungskonzept, Beispiele für Datenschutz-dokumentationen: Tankstelle, Gastro, Einzelhandel, Auskunftsrechte der Betroffenen, Muster zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Dienstleistervereinbarung, Arbeitsverzeichnis des Installateurs. Alles was Sie für eine datenschutzkonforme Videoüberwachung benötigen.
Video-DSGVO-Online-Datenschutzbeauftragter
Sie haben die Formulare des Leitfadens ausgefüllt und am Telefon unsere Fragen beantwortet und die angeforderten Fotos und Screenshots geschickt und der Rest wird jetzt online gemacht, ohne Besuch vor Ort. Wir wählen uns in Ihr Videosystem ein und machen ein perfektes Online-Datenschutzpaket für Sie fertig. Sie erhalten ein Hinweisschild und Informationsaushang nach Art.13 DSGVO sowie eine fertige Datenschutz-Dokumentation mit einem Vertrag über einen Online –Datenschutzbeauftragten für Ihre Videoüberwachung für 1 Jahr.
980,00€
Hierhin schreiben: daten @ efdat.de
Als Fördermitglied bei der Deutschen Datenschutzhilfe e.V. erhalten Sie die Pakete 2 mit 20% Ermäßigung und das Paket 1 völlig kostenlos