Datenschutz bei Videoüberwachung
Datenschutz bei Videoüberwachung
Sie haben in Ihrem Geschäft eine Videoüberwachung und wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Machen Sie den nachstehende Check für Datenschutz bei Videoüberwachungen. Sie werden schnell feststellen, ob Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform ist und der DSGVO entspricht.
Jetzt kommt die Datenschutzhilfe
So müsste Ihr Hinweisschild gem. Art 6 DSGVO aussehen
Bevor Sie eine Videoüberwachung installieren lassen, fragen Sie Ihren Planer oder Ihren Installateur, ob er die seit 2019 gültige Europäische Leitlinie für Videoüberwachung kennt
Weiß Ihr Installateur, ob Sie überhaupt die Berechtigung für eine Videoüberwachung nachweisen können? haben Sie eine Vorabkontrolle gemacht und können Sie eine Vorfalls- Dokumentation nachweisen?
Schauen Sie hier bei der Deutschen Datenschutzhilfe mal in die EDPB-Richtlinien für Videoüberwachung rein
An alle Gewerbetreibende, die eine Videoüberwachung installiert haben.
Wenn sich Ihr Datenschutzbeauftragte mit der Videoüberwachung schwer tut – wir sind die Datenschutz-Spezialisten für Videoüberwachungsanlagen.
Einzelhändler, Supermärkte, Baumärkte, Friseure, Tankstellen, Bäckereien, Supermärkte, Autohäuser, Tiefgaragenbetreiber, Gastwirte
Wir helfen allen Gewerbetreibenden ihre Videoüberwachungsanlagen datenschutzkonform zu gestalten und sicher vor Abmahnungen und Bußgeld zu sein.
Verbraucher sollten nicht dadurch geschädigt oder benachteiligt werden, dass ihre „Bilddaten“ in irgendeiner unkontrollierten Art und Weise von Mitarbeitern, Kunden, Subunternehmern oder Lieferanten entwendet und benutzt werden oder gar durch technisches Versagen in der Cloud und somit bei „Google“, Facebook, NSA und Co. landen.
Allen Gewerbetreibenden, die bislang ihre Videoüberwachungsanlagen noch nicht datenschutzkonform betreiben, laufen Gefahr, abgemahnt zu werden, weil sie sich erwiesenermaßen die Kosten und den Aufwand für den Datenschutz ersparen und sich somit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. „Nutzen Sie unsere sehr preisgünstigen Möglichkeiten, wieder auf den „rechtssicheren Weg“ zurückzufinden.
Nur so ersparen Sie sich Klagen und Bußgeld
Machen Sie sich das Leben trotz DSGVO leicht – Wählen Sie zwischen
1. DSGVO-Video-Tool – der Schutzbrief für den Einzelhandel
Als Anfänger in Sachen Datenschutz brauchen Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter etwa 4 Wochen, bis Sie herausgefunden haben, was Sie alles machen müssen. Einfacher ist es mit dem „DSGVO-Video-Tool“ für den Einzelhandel. (Gewerbetreibende) Mit wenigen Klicks gestalten Sie Ihre Datenschutz-Dokumentation selbst. Einfach, schnell und ohne Vorkenntnisse. Mit zahlreichen Textvorlagen und Vordrucken lässt sich das Video-DSGVO-Tool Einzelhandel individuell auf Ihre Anforderungen anpassen. Inhalte können jederzeit ganz einfach ausgetauscht und bearbeitet werden – wenn Sie die Zeit dafür nehmen können und wollen. Preis 280 €
2. DSGVO-Video-Datenschutzpaket
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dann bestellen Sie jetzt für ihren internen Datenschutzbeauftragten unser komplettes DSGVO – Video-Datenschutzpaket für den Einzelhandel: Preis 880,00 €
3. Datenschutzbeauftragter für Videoüberwachung
Sie wollen keinen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten für Ihre Videoüberwachungsanlage bestellen, dann sind Sie alle Sorgen bezüglich Bußgeld los.
Alle erforderlichen Maßnahmen und auch das Video-Datenschutzpaket ist enthalten: Pro Jahr 1480€ (Laufzeit min 2 Jahre) Mehr Geld können Sie gar nicht sparen, denn Sie haben dann eine zertifizierte Videoüberwachung. Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen, Leitfaden, DSGVO Datenschutzpaket und sind Ihr externer Datenschutzbeauftragter. Damit sind Sie alle Sorgen los. Preis 1480,–€
Als Fördermitglied bei der Deutschen Datenschutzhilfe e. V. erhalten Sie die Pakete 1 + 2 mit 20% Ermäßigung und Hinweisschild und Informationsaushang völlig kostenlos
Wer nicht hören will – muss fühlen oder bezahlen.
Aus dem Tätigkeitsbericht von 2019 des LFD Niedersachsen, in dem geschrieben wird, welche Maßnahmen gegen die Firma ( Notebookbilliger) eingeleitet wurde, die dann im Jahr 2020 zu Bußgeld verdonnert wurde.
Rechtswidrige Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Rechtswidrige Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Beschäftigte dürfen nicht permanent am Arbeitsplatz überwacht werden. Lesen Sie Seite 173-176
10,4 Millionen Bußgeld gegen Notebooksbilliger.de
2020 Das höchste Bußgeld , 10, 4 Mio. € wegen illegaler Videoüberwachung des Arbeitsplatzes seit Bestehen der DSGVO.