DSGVO-Schutzbrief für Videoüberwachungsanlagen
Der DSGVO- Schutzbrief für Videoüberwachungsanlagen in öffentlich zugänglichen Räumen
Bei Videoüberwachungen sind unterschiedliche Aspekte aus dem Bereich Datenschutz zu bedenken. Das Efdat-Institut hilft Ihnen, wenn Sie als Einzelhändler, Supermarktbesitzer, Tankstellenpächter oder Gastronom eine Videoüberwachung betreiben, besonders im Hinblick auf die DSGVO, dass Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform wird.
Leisten Sie sich unseren Daten-Schutzbrief und sparen Sie viel Geld in der Zukunft
Datenschutzkonforme Videoüberwachung
Damit Sie eine rechtssichere und datenschutzkonforme Videoüberwachung betreiben können, müssen die Interessen Ihrer Kunden und die Interessen der Mitarbeiter gewahrt bleiben. Unsere Experten beraten Sie deshalb bereits in der Planungsphase einer Videoüberwachung und helfen Ihnen bei der Vorabkontrolle. Dabei werden Ihre wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt und auch die Rechte der betroffenen Mitarbeiter und Kunden gewahrt. Als Vorabinformation können Sie den kostenlosen Video-Planungsleitfaden bei uns anfordern oder auch hier downloaden:
2.0. Leitfaden zur Planung einer datenschutzkonformen Video-Überwachungsanlage
Wir helfen Ihnen mit Ihrem persönlichen Schutzbrief
Durch eine langjährige Praxiserfahrung in dem Bereich Videoüberwachung ist eine umfassende Beratung möglich, die Ihnen eine rechtssichere und datenschutzkonforme Videoüberwachung gewährleistet. Unsere Video/Datenschutzexperten regeln bei Bedarf alle erforderlichen Punkte: Von der Erstellung der notwendigen Dokumente bis hin zu den organisatorischer Maßnahmen und der Einbeziehung aller Mitarbeiter und des Betriebsrates. Beachten Sie auch, dass Videobilder einer Videoüberwachung, die nicht datenschutzkonform ist, bei dolosen Handlungen durch Mitarbeiter vor Gericht nicht verwendet werden dürfen.
Der Leistungsumfang bei Videoüberwachungsanlagen
- Hilfestellung, Datenschutzanalyse oder Durchführung der Vorabkontrolle
- Beratung zu einer sinnvollen Videotechnik, welche Kameras sind erlaubt und wo
- Beratung bei organisatorischen Maßnahmen: Wo soll der Rekorder installiert werden, wer hat Zugang zum Videosystem, wie werden Videos gespeichert, DSL-Anbindung, wer ist für die Löschung verantwortlich etc.
- Unterstützung oder Erstellung der kompletten Datenschutzdokumentation im Rahmen der Videoüberwachung
- Unterstützung bei der Einweisung von berechtigten Mitarbeitern, Erstellung von Betriebsvereinbarungen
- Dienstleistung als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Preiswerter als Abmahnungen oder Bußgeld ist unser DSGVO-Video-Tool mit dem Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform gemacht werden kann. Gehen Sie auf Nummer sicher- nach 3 Jahren DSGVO wäre es nun auch langsam an der Zeit.
Der DSGVO-Video-Schutzbrief für alle Videoüberwachungsanlagen
1. Mit dem „DSGVO-Videoüberwachung-Tool“ können Sie als Gewerbetreibender Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform gestalten
Mit Musterformularen können Sie Ihre Datenschutz-Dokumentation selbst gestalten. Einfach, schnell und ohne Vorkenntnisse. Mit den Textvorlagen und Vordrucken lässt sich das #Video-DSGVO-Tool Einzelhandel individuell auf Ihre Anforderungen anpassen. Inhalte können jederzeit ganz einfach ausgetauscht und bearbeitet werden. Die Vorgehensweise ist genau erklärt.
Preis 280 €
Alternativ Paket 2
2. Sie haben keine Lust und keine Zeit und auch keinen Mitarbeiter, der sich mit der DSGVO beschäftigen will und kann.
Noch einfacher wird es für Sie, wenn wir alle erforderlichen Unterlagen inkl. Datenschutzmangement, Technisch-Organisatorische Maßnahmen (TOM) und Datenschutzfolgenabschätzung gem. DSGVO für Sie machen:
Preis 880 €
Alternativ Paket 3
3. Externer Datenschutzbeauftragter
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen und gar nichts selbst machen wollen, dann bestellen Sie uns als externer Datenschutzbeauftragter für ihre Videoüberwachung – dann sind Sie alle Sorgen los.
Preis 1480€ pro Jahr
(Wenn Sie das Paket1 280,–€ + Paket2 880,–€ gekauft haben, dann kostet das Paket3 nur noch 520,–€ im ersten Jahr)
Anfragen und Bestellung an daten @ efdat. de
Als Fördermitglied der Deutschen Datenschutzhilfe e. V erhalten Sie auf alle Module einen Nachlass und werden dann auch immer über Veränderungen informiert wie z.B. die neue
Europäische Leitlinie für Videoüberwachung
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie keinen Schutzbrief benötigen, weil Sie einen Datenschutzbeauftragten haben, dann fragen Sie mal Ihren Datenschutzbeauftragten, ob er die neuen „Europäischen Leitlinien für Videoüberwachung“ kennt.
Wenn er diese „Guidelines“ nicht kennt, dann ist er nicht auf dem Laufenden und Ihre Videoüberwachung vermutlich nicht datenschutzkonform.
Hier bestellen
daten ( @) efdat.de