Illegale Überwachung von Arbeitsplätze mit Video-Überwachungskameras
Die Aufregung ist groß, nicht nur bei Notebooksbilliger, auch andere wie Bitcom sind der Meinung, das Bußgeld wäre unverhältnismäßig hoch. Dabei ist allen offensichtlich entgangen, dass bereits im Jahre 2016 die DSGVO eingeführt wurde (Ende der Übergangszeit war am 25.5.2018)
Lesen Sie auf der Seite 175+176 des 25.Tätigkeitsbericht des LfD-Niedersachen, wie uneinsichtig und beratungsresitent der Verantwortliche von „notebooksbilliger“ sich verhalten hat.
Keine Zeit für die Aufsichtsbehörde
Der Kamerabetreiber teilte mir daraufhin mit, er habe mir in der Angelegenheit
schon ausreichend Unterlagen zur Verfügung gestellt und hätte keine Zeit, sich
mit mir auseinander zu setzen.
Zudem übersandte er mir eine Einverständniserklärung in die Videoüberwachung,
die alle seine Beschäftigten unterschrieben hätten. Allerdings waren über den
Umfang der Überwachung noch weniger Angaben niedergelegt, als in der zuvor
eingeholten Einverständniserklärung der weiteren Unternehmen.
Kaum ein Datenschutzbeauftragter, geschweige denn ein Verantwortlicher kennt die guideline video devices , die bereits Ende 2019 von der edpb veröffentlicht wurde.
Video jetzt schärfer – So hat der Thüringer Landesbeauftragte diese Europäische Leitlinie zur Videoüberwachung am 30.1.2020 in einer Pressemitteilung vorgestellt, nach der sich alle Landesdatenschutzbehörden richten. Die Leitlinie stellt klar, dass ein rein subjektives Sicherheitsgefühl nicht mehr genügt, um eine Videoüberwachung zu rechtfertigen.
Der Gedanke, dass man einfach so eine Videoüberwachung installieren darf, ist bei vielen Betreibern und Errichtern von Videoüberwachung leider immer noch da.
Die meisten Errichter und Betreiber haben den Artikel 82 DSGVO immer noch nicht begriffen. Wenn die Videoüberwachung nach dem 25.5.2018 installiert wurde, dann haftet der Errichter zu 50% mit und bezahlt seinen Anteil am Bußgeld
Millionenbuße gegen Notebooksbilliger.de
… es sich um die höchste verhängte Summe in ihrem Bereich bei solch einem Verstoß seit Inkrafttreten der DSGVO
Millionenstrafe gegen Online-Händler wegen Videoüberwachung
Netzpolitik.org
DSGVOMillionenstrafe gegen Online-Händler wegen Videoüberwachung. Wegen illegaler Videoüberwachung von Angestellten und Kund:innen soll
Datenschützer verhängen Millionen-Buße gegen Notebooksbilliger
Handelsblatt
Möglich sind nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Strafen bis 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes – je …
Unerlaubte Videos: Rekordstrafe gegen notebooksbilliger.de
10,4 Millionen Euro Strafe wegen Videoüberwachung gegen notebooksbilliger.de