10,4 Mio Bußgeld wegen Videoüberwachung

Illegale Überwachung von Arbeitsplätze mit Video-Überwachungskameras

Die Aufregung ist groß, nicht nur bei Notebooksbilliger, auch andere wie Bitcom sind der Meinung, das Bußgeld wäre unverhältnismäßig hoch. Dabei ist allen offensichtlich entgangen, dass bereits im Jahre 2016 die DSGVO eingeführt wurde (Ende der Übergangszeit war am 25.5.2018)

Lesen Sie auf der Seite 175+176 des 25.Tätigkeitsbericht des LfD-Niedersachen, wie uneinsichtig und beratungsresitent der Verantwortliche von „notebooksbilliger“ sich verhalten hat.

 

Keine Zeit für die Aufsichtsbehörde
Der Kamerabetreiber teilte mir daraufhin mit, er habe mir in der Angelegenheit 
schon ausreichend Unterlagen zur Verfügung gestellt und hätte keine Zeit, sich 
mit mir auseinander zu setzen. 
Zudem übersandte er mir eine Einverständniserklärung in die Videoüberwachung, 
die alle seine  Beschäftigten unterschrieben hätten. Allerdings waren über den 
Umfang der Überwachung noch  weniger Angaben niedergelegt, als in der zuvor 
eingeholten Einverständniserklärung der weiteren Unternehmen.

Kaum ein Datenschutzbeauftragter, geschweige denn ein Verantwortlicher  kennt die guideline video devices , die bereits Ende 2019 von der edpb veröffentlicht wurde.

 

Video jetzt schärfer – So hat der Thüringer Landesbeauftragte diese Europäische Leitlinie zur Videoüberwachung am 30.1.2020 in einer Pressemitteilung vorgestellt, nach der sich alle Landesdatenschutzbehörden richten. Die Leitlinie stellt klar, dass ein rein subjektives Sicherheitsgefühl nicht mehr genügt, um eine Videoüberwachung zu rechtfertigen.

Der Gedanke, dass man einfach so eine Videoüberwachung installieren darf, ist bei vielen Betreibern und Errichtern von Videoüberwachung leider immer noch da.

 

Die meisten Errichter und Betreiber haben den Artikel 82 DSGVO immer noch nicht begriffen. Wenn die Videoüberwachung nach dem 25.5.2018 installiert wurde, dann haftet der Errichter zu 50% mit und bezahlt seinen Anteil am Bußgeld

 

Millionenbuße gegen Notebooksbilliger.de

… es sich um die höchste verhängte Summe in ihrem Bereich bei solch einem Verstoß seit Inkrafttreten der DSGVO

Millionenstrafe gegen Online-Händler wegen Videoüberwachung

Netzpolitik.org

DSGVOMillionenstrafe gegen Online-Händler wegen Videoüberwachung. Wegen illegaler Videoüberwachung von Angestellten und Kund:innen soll

Datenschützer verhängen Millionen-Buße gegen Notebooksbilliger

Handelsblatt

Möglich sind nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Strafen bis 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes – je …

Unerlaubte Videos: Rekordstrafe gegen notebooksbilliger.de

10,4 Millionen Euro Strafe wegen Videoüberwachung gegen notebooksbilliger.de

Bußgeld wegen Videoüberwachung

64.000 € Bußgeld wegen Videoüberwachung

Mr. Wash musste 64.000 EUR wegen gesetzeswidriger Videoüberwachung bezahlen

Insgesamt verhängte das LDI-NRW gegen Mr. Wash ein Bußgeld in Höhe von 64.000 EUR, das sich allerdings aus zwei Komponenten zusammensetzt. Zum einen wurde wegen der unzulässigen Videoüberwachung 54.000 EUR fällig. Mit einem zusätzlichen Bußgeld in Höhe von 10.000 EUR wurde das Unternehmen bestraft, weil es trotz gesetzlicher Erforderlichkeit keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hatte.

https://www.haufe.de/compliance/mrwash-muss-64000-eur-wegen-unerlaubter-videoueberwachung-zahlen_230128_268740.html

 

Lidl bezahlte im Jahr 2008 1,5 Millionen Bußgeld

Mit der Bobachtung von Mitarbeitern  hatte Lidl Aufsehen erregt.  Ein halbes Jahr nach Bekanntwerden der illegalen Videoüberwachung kassierten die Datenschutzbehörden  1,5 Millionen Euro Bußgelder

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/bespitzelung-von-mitarbeitern-lidl-soll-1-5-millionen-euro-bussgeld-zahlen-1694753.html

Wer darf im Unternehmen Datenschutzbeauftragter sein?
Datenschutzbeauftragter kann nur sein, wer bei der Wahrnehmung der diesbezüglichen Aufgaben nicht in einen Interessenkonflikt mit anderen Aufgaben gerät. Aus diesem Grund kann beispielsweise ein Geschäftsführer nicht sich selbst zum Datenschutzbeauftragten bestellen, weil er sich ansonsten selbst kontrollieren müsste. Auch beim Leiter der Personalabteilung oder der IT-Abteilung können solche Interessenkonflikte bestehen. Schließlich ist diesen oftmals daran gelegen, dass auch mit personenbezogenen Daten kostengünstig bzw. möglichst effektiv umgegangen wird.

Muss der Datenschutzbeauftragte Mitarbeiter des Unternehmens sein?
Der Datenschutzbeauftragte kann Mitarbeiter des Unternehmens sein, muss es aber nicht. Auch eine externe Person kann zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden. Allerdings muss diese auch über die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.

Sie erhalten bei einem Tagesseminar von der „Datenschutz-Hilfe“ alle Informationen und Unterlagen, um als interner oder externer Datenschutzbeauftragter tätig zu werden. Das Tagesseminar kostet 620 EUR + MwSt.