Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Achtung Bußgeldgefahr

Mr.Wash

Jedes Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten   bestellen, wenn im Geschäft eine Videoüberwachung installiert ist oder mehr als neun Personen (inkl. Inhaber/Geschäftsführung) an der Kasse z.B. Zahlungen per elektronischem Lastschriftverfahren und EC- oder Kreditkarte abwickeln!

Mr.Wash hat  allein 10 000€ Bußgeld bezahlt, weil  sie kein Datenschutzbeauftragten hatten.

Problematisch: Weder Inhaber, Gesellschafter, noch Personen in leitender Funktion können wegen möglicher Interessenkollision zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden. Und die Bestellung eines „einfachen“ Mitarbeiters ist ebenfalls problematisch, da zum einen eine gründliche Qualifizierung erforderlich ist und zum anderen der Datenschutzbeauftragte einen erweiterten Kündigungsschutz, vergleichbar mit dem eines Betriebsrats, genießt und von der Aufgabe auch kaum noch entbunden werden kann. So ist ein externer Datenschutzbeauftragter eine durchaus empfehlenswerte Lösung.

EFDAT Europäisches Institut zur Einhaltung der Datenschutzverordnung
Limburgstr. 31
73230 Kirchheim unter Teck

Telefon:  07021.8606677
Telefax:  07021.8606699
E-Mail: daten(@) efdat.de

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