- Ergänzend zu Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung (EU) 2016/679 benennen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Nehmen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen, oder verarbeiten sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
- § 6 Absatz 4, 5 Satz 2 und Absatz 6 finden Anwendung, § 6 Absatz 4 jedoch nur, wenn die Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend ist.
Datenschutzbeauftragter für Videoüberwachung im Einzelhandel
Alle Sorgen sind Sie los, wenn Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten für Ihre Videoüberwachungsanlage bestellen: Pro Jahr 1480€ (Mindestlaufzeit 2 Jahre)
Mehr Geld können Sie gar nicht sparen, denn Sie haben dann eine zertifizierte Videoüberwachung. Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen, Leitfaden, DSGVO Datenschutzpaket und sind Ihr externer Datenschutzbeauftragter. Damit sind Sie alle Sorgen los. Mindestlaufzeit 2 Jahre
Preis 1480 €
Als Fördermitglied bei der Deutschen Datenschutzhilfe e.V. erhalten Sie die Pakete 2. + 3. mit 20% Ermäßigung und das Paket 1. zum halben Preis.