Videoüberwachung im Einzelhandel

In Ihrem Geschäft ist eine Videoüberwachung installiert

Wenn Sie  eine Videoüberwachung installiert haben, müssten Sie seit dem Jahre 2001 die Vorschriften des BDSG beachten. (Vorabkontrolle,Datenschutzbeauftragter)

Verschärft wurden die strengen Vorschriften nochmals am 25.5.2018 durch die  DSGVO. Auch die Bußgelder wurden nochmals drastisch erhöht.

  • Haben Sie deutliche Hinweisschilder an den Eingängen/Einfahrten angebracht?
  • Entsprechen die Hinweisschilder den DSGVO-Richtlinien ?
  • Haben Sie eine Vorabkontrolle/Datenschutzfolgenabschätzung gemacht?
  • Haben Sie ein Datenschutzmanagement?
  • Haben Sie Ihre Mitarbeiter umfassend informiert?
  • Haben Sie eine Datenschutzbeauftragten bestellt ?
  • Hat Ihr  Datenschutzbeauftragten die Videoüberwachung kontrolliert?

Wenn Sie nur einmal mit „NEIN“ antworten, müssen Sie jetzt  dringend handeln!  

DSGVO Bußgeldrechner für Videoüberwachung

Wir bieten Ihnen eine preiswerte Datenschutz-Analyse für 110€ vor Ort an

EFDAT -Partner prüfen,  ob Ihre Videoüberwachung  den Datenschutzanforderungen entspricht. So verhindern Sie teure Abmahnungen,Klagen und Bußgelder

Mit Bußgelder, Klagen  oder Abmahnungen müssen Sie  spätestens im Jahre 2022  rechnen, wenn Ihre Videoüberwachung ohne Datenschutz betrieben wird und  nicht der DSGVO entspricht!

Auf Wunsch erhalten Sie danach eine  Erstberatung zum Festpreis von 110€ inkl Datenschutzanalyse und erforderlichen Maßnahmen inkl.  Datenschutz-Audit.

 DSGVO – Audit für Videoüberwachungsanlagen

Eine komplette organisatorische Überprüfung der vorhandenen Videoüberwachung mit Erstellung von datenschutzkonformen Unterlagen

880€  pro Videoüberwachungsanlage

Datenschutz-Analyse, Überprüfung der erforderlichen Datenschutz-Unterlagen 1-16

(gem. Urteil  OLG-Stuttgart muss der Betreiber nachweisen, dass seine Videoüberwachung datenschutzkonform ist)

  1. Ist Ihre Videoüberwachung dem Zweck angemessen und auf das notwendige Maß beschränkt
  2. Haben Sie geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen?
  3. Entsprechen alle Kameras, Rekorder, Netzwerk , Zugriff-App, dem aktuellen Stand der Technik
  4. Können Sie nachweisen, dass Ihre Videoüberwachung in allen Punkten der DSGVO entspricht?

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