Die Auskunftspflicht

Wissen Sie, dass sich bereits strafbar machen, wenn Sie einem Kunden keine Auskünfte geben oder keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt haben?

Die Auskunftspflicht
Gemäß § 34 Abs.1 BDSG gilt, dass die „verantwortliche Stelle“ dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen ha

Eine nicht datenschutzkonforme Videoüberwachung führt zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts, der informationellen Selbstbestimmung, des Rechts am eigenen Bild  und kann Ansprüche, z.B. nach zivilrechtlichen Vorschriften § 823 und  §1004 BGB und  § 22 + 33 Kunsturhebergesetz, sowie zusätzlich noch Bußgeld und Strafen, z.B. nach § 43 und § 44 BDSG oder § 201a Strafgesetzbuch auslösen.
Sie erhalten von uns das EFDAT- Datenschutzpaket mit Hinweisen zum Datenschutzmanagement und Zertifikat, damit Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform gemacht werden kann. Gehen Sie auf Nummer sicher.

Beim Kauf von Videotronic -Videosystemen erhalten Sie übrigens  ausführliche Unterlagen zum Datenschutz.

Was EFDAT für Sie tun kann

In Ihrem Geschäft ist eine Videoüberwachung installiert

Wenn Sie  eine Videoüberwachung installiert haben, müssen Sie die Vorschriften des BDSG beachten. Verschärft werden die strengen Vorschriften nochmals am 27.05.2018 durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung. Dann  werden dann auch die Bußgelder nochmals drastisch erhöht.

  • Haben Sie deutliche Hinweisschilder am Eingang angebracht?
  • Haben Sie eine Vorabkontrolle gemacht?
  • Haben Sie ein Datenschutzmanagement?
  • Haben Sie Ihre Mitarbeiter umfassend informiert?
  • Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellt?

Wenn Sie nur einmal mit „NEIN“ antworten, müssen Sie jetzt  dringend handeln!  Wir bieten Ihnen eine einmalige kostenlose und unverbindliche Erstberatung.  EFDAT prüft kostenlos, ob Ihre Videoüberwachung  den Datenschutzanforderungen entspricht. So verhindern Sie teure Abmahnungen und Bußgelder

Der EFDAT  Quick-Check für Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen

In nur 3 Minuten stellen wir mit unserem Fragebogen fest, ob bei Ihnen ein Verstoß gegen das BDSG vorliegt.

Auf Wunsch erhalten Sie danach eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung

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