Wie sind Kameraattrappen zu beurteilen?

Information des
LDI NRW Achtung Kamera! Videoüberwachung durch private Stellen

Da mit einer Attrappe keine Beobachtung mit optisch elektronischen
Einrichtungen durchgeführt werden kann, ist § 6b BDSG nicht unmittelbar anwendbar. Dennoch können sich Passanten durch die vermeintliche Beobachtung zu Verhaltensänderungen veranlasst sehen und in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt
sein. Unter diesem Gesichtspunkt sind Attrappen durchaus kritisch zu beurteilen. In diesem
Fall sind unter Umständen zivilrechtliche Schritte nach §§ 823, 1004 BGB möglich.