Datenschutzbeauftragter für Videoüberwachung im Einzelhandel

Alle Sorgen sind Sie los, wenn Sie uns  als  externen Datenschutzbeauftragten für Ihre Videoüberwachungsanlage  bestellen: Pro Jahr 1480€ (Mindestlaufzeit 2 Jahre)

 

Mehr Geld können Sie gar nicht sparen, denn Sie haben dann eine zertifizierte Videoüberwachung. Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen, Leitfaden, DSGVO Datenschutzpaket und sind Ihr externer Datenschutzbeauftragter. Damit sind Sie alle Sorgen los. Mindestlaufzeit 2 Jahre

Preis 1480 €

 Als Fördermitglied bei der Deutschen Datenschutzhilfe e.V. erhalten Sie die Pakete 2. + 3. mit 20% Ermäßigung und das Paket 1. zum halben Preis.

 

 

 

 

#Datenschutzbeauftragter für Videoüberwachung im Einzelhandel

Sie haben keine Sorgen mehr, wenn Sie uns  als  externen Datenschutzbeauftragten für Ihre Videoüberwachungsanlage  bestellen: Pro Jahr 1480€ (Mindestlaufzeit 2 Jahre)

Mehr Geld können Sie gar nicht sparen, denn Sie haben dann eine zertifizierte Videoüberwachung. Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen, Leitfaden, DSGVO Datenschutzpaket und sind Ihr externer Datenschutzbeauftragter. Damit sind Sie alle Sorgen los. Mindestlaufzeit 2 Jahre

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Datenschutz-Beauftragter §38

§ 38 BDSG (neu)Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen

  1. Ergänzend zu Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung (EU) 2016/679 benennen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Nehmen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen, oder verarbeiten sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
  2. § 6 Absatz 4, 5 Satz 2 und Absatz 6 finden Anwendung, § 6 Absatz 4 jedoch nur, wenn die Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend ist.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Achtung Bußgeldgefahr

Mr.Wash

Jedes Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten   bestellen, wenn im Geschäft eine Videoüberwachung installiert ist oder mehr als neun Personen (inkl. Inhaber/Geschäftsführung) an der Kasse z.B. Zahlungen per elektronischem Lastschriftverfahren und EC- oder Kreditkarte abwickeln!

Mr.Wash hat  allein 10 000€ Bußgeld bezahlt, weil  sie kein Datenschutzbeauftragten hatten.

Problematisch: Weder Inhaber, Gesellschafter, noch Personen in leitender Funktion können wegen möglicher Interessenkollision zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden. Und die Bestellung eines „einfachen“ Mitarbeiters ist ebenfalls problematisch, da zum einen eine gründliche Qualifizierung erforderlich ist und zum anderen der Datenschutzbeauftragte einen erweiterten Kündigungsschutz, vergleichbar mit dem eines Betriebsrats, genießt und von der Aufgabe auch kaum noch entbunden werden kann. So ist ein externer Datenschutzbeauftragter eine durchaus empfehlenswerte Lösung.

EFDAT Europäisches Institut zur Einhaltung der Datenschutzverordnung
Limburgstr. 31
73230 Kirchheim unter Teck

Telefon:  07021.8606677
Telefax:  07021.8606699
E-Mail: daten(@) efdat.de

Haben Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Unsere Dienstleistungen

 

 

 

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