Orientierungs-Hilfe Videoüberwachung

Eine Orientierungshilfe zum Thema Videoüberwachung vom DSK                                                                      ACHTUNG Laut Beschluss des DSK   ist bei Videoüberwachung immer ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter erforderlich.

 

 

Orientierungshilfe Videoüberwachung Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg

 

Machen Sie den Schnelltest und stellen Sie fest, ob Ihre Videoüberwachung datenschutzkonfrom ist.

 

Hier noch mehr Informationen zur Videoüberwachung

Kurzpapier  DSK

DSK_KPNr_15_Videoüberwachung

Videoüberwachung in der EU-DSGVO von Dr. Brink Landesdatenschutz Stuttgart Vortrag 5.5.2017

Wenn Sie das nicht alles allein machen wollen, dann schreiben Sie uns office @ efdat.de

Wenn Sie keinen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten ausbilden lassen haben, dann können wir für Sie als externer Datenschutzbeauftragter tätig werden.

Kurzpapiere der DSK zur EU-DSGVO

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutzkonferenz (DSK) veröffentlicht seit Juli 2017 Auslegungshilfen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In diesen Kurzpapieren werden unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmte einheitliche Sichtweisen zu verschiedenen Kernthemen der DS-GVO wiedergegeben. Die in den Papieren enthaltenen Auffassungen stehen unter dem Vorbehalt einer zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Auslegung durch den Euroäpischen Datenschutzausschuss.

Die Kurzpapiere des BayLDA, die bereits seit Juni 2016 in regelmäßigen Abständen erschienen sind, können ebenso heruntergeladen werden.

Link zu den Kurzpapieren

https://www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html

Kurzpapier Nr. 6
Auskunftsrecht der betroffenen Person, Art. 15 DS-GVO
Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz –DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

 

 

 

DSK_KPNr_15_Videoüberwachung

 

DSK_KPNr_5_Datenschutz-Folgenabschtzung