Der Monitor im Eingangsbereich des Supermarktes oder der Tankstelle
Immer wieder werden wir gefragt, wie der Hinweis auf die Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen auszusehen hat. Nach § 4 BDSG ist bei einer Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume der Umstand der Beobachtung und der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sind durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen. Damit sollen die Betroffenen auf die Tatsache der Beobachtung hingewiesen […]
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