Was EFDAT für Sie tun kann

In Ihrem Geschäft ist eine Videoüberwachung installiert

Wenn Sie  eine Videoüberwachung installiert haben, müssen Sie die Vorschriften des BDSG beachten. Verschärft werden die strengen Vorschriften nochmals am 27.05.2018 durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung. Dann  werden dann auch die Bußgelder nochmals drastisch erhöht.

  • Haben Sie deutliche Hinweisschilder am Eingang angebracht?
  • Haben Sie eine Vorabkontrolle gemacht?
  • Haben Sie ein Datenschutzmanagement?
  • Haben Sie Ihre Mitarbeiter umfassend informiert?
  • Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellt?

Wenn Sie nur einmal mit „NEIN“ antworten, müssen Sie jetzt  dringend handeln!  Wir bieten Ihnen eine einmalige kostenlose und unverbindliche Erstberatung.  EFDAT prüft kostenlos, ob Ihre Videoüberwachung  den Datenschutzanforderungen entspricht. So verhindern Sie teure Abmahnungen und Bußgelder

Der EFDAT  Quick-Check für Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen

In nur 3 Minuten stellen wir mit unserem Fragebogen fest, ob bei Ihnen ein Verstoß gegen das BDSG vorliegt.

Auf Wunsch erhalten Sie danach eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert