Die Auskunftspflicht

Wissen Sie, dass sich bereits strafbar machen, wenn Sie einem Kunden keine Auskünfte geben oder keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt haben?

Die Auskunftspflicht
Gemäß § 34 Abs.1 BDSG gilt, dass die „verantwortliche Stelle“ dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen ha

Eine nicht datenschutzkonforme Videoüberwachung führt zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts, der informationellen Selbstbestimmung, des Rechts am eigenen Bild  und kann Ansprüche, z.B. nach zivilrechtlichen Vorschriften § 823 und  §1004 BGB und  § 22 + 33 Kunsturhebergesetz, sowie zusätzlich noch Bußgeld und Strafen, z.B. nach § 43 und § 44 BDSG oder § 201a Strafgesetzbuch auslösen.
Sie erhalten von uns das EFDAT- Datenschutzpaket mit Hinweisen zum Datenschutzmanagement und Zertifikat, damit Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform gemacht werden kann. Gehen Sie auf Nummer sicher.

Beim Kauf von Videotronic -Videosystemen erhalten Sie übrigens  ausführliche Unterlagen zum Datenschutz.

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